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In dieser Rubrik erfahren Sie vieles rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Überwachung und Kontrolle, sowie baurechtlichen Abnahme von Feuerungsanlagen. Hinweise zur Fundgrube der benannten Gesetzlichkeiten sind ebenfalls hinterlegt

Gesetzliches

Nachweise

Von der Planung bis zur Ausführung aller erforderlichen Tätigkeiten, allein ist dies nicht zu bewältigen. Täglich mehr als 20 Kundenkontakte, meist persönlich, bewährt als Brief, bekannt als Telefonat und Fax oder wie bei jungen Leuten und Firmen sehr beliebt die E-Mail. Alle Kunden erwarten eine kurzfristige und kompetente Antwort.

über uns

Feuerstättenbescheid Im Zuge der Feuerstätenschau, Bauabnahme und auf Wunsch des Eigentümers ist durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ein Feuerstättenbescheid zu erstellen.
In diesem Bescheid werden für den Eigentümer die Verpflichtungen, welche Anlagen auf welcher gesetzlichen Grundlage zu reinigen, zu überprüfen und zu messen sind, festgehalten.
Bescheinigungen neben dem Feuerstättenbescheid sind Bescheinigungen über das Ergebnis der Feuerstättenschau, dem Zustand der Einzelraumfeuer- stätten für feste Brennstoffe einschließlich
der Ermittlung des Feuchtegehaltes des Brennstoffes und des Zustandes zur Energieeinsparverordnung auszustellen.

GUNAR THOMAS

Anruf genügt WERKSTATTbüro 0351 421 452 1 (werktags 8.00 - 13.00 Uhr) Büro im Dresdner Osten 0351 258 127 5
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Kehrbezirk 14 06 12-19 Dresden Stadt Straßenverzeichnis

In dieser Rubrik erfahren Sie vieles rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Überwachung und Kontrolle, sowie baurechtlichen Abnahme von Feuerungsanlagen. Hinweise zur Fundgrube der benannten Gesetzlichkeiten sind ebenfalls hinterlegt

Gesetzliches

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Von der Planung bis zur Ausführung aller erforderlichen Tätigkeiten, allein ist dies nicht zu bewältigen. Täglich mehr als 20 Kundenkontakte, meist persönlich, bewährt als Brief, bekannt als Telefonat und Fax oder wie bei jungen Leuten und Firmen sehr beliebt die E-Mail. Alle Kunden erwarten eine kurzfristige und kompetente Antwort.

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Feuerstättenbescheid Im Zuge der Feuerstätenschau, Bauabnahme und auf Wunsch des Eigentümers ist durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ein Feuerstättenbescheid zu erstellen.
In diesem Bescheid werden für den Eigentümer die Verpflichtungen, welche Anlagen auf welcher gesetzlichen Grundlage zu reinigen, zu überprüfen und zu messen sind, festgehalten.
Bescheinigungen neben dem Feuerstättenbescheid sind Bescheinigungen über das Ergebnis der Feuerstättenschau, dem Zustand der Einzelraumfeuer- stätten für feste Brennstoffe einschließlich
der Ermittlung des Feuchtegehaltes des Brennstoffes und des Zustandes zur Energieeinsparverordnung auszustellen.
Anruf genügt WERKSTATTbüro 0351 421 452 1 (werktags 8.00 - 13.00 Uhr) Büro im Dresdner Osten 0351 258 127 5

Gunar Thomas